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Baumfällung

Gründliche Planung, perfekt umgesetzt: Die Fachleute von LG Gartenbau machen Ihren Garten zu einem grünen Kunstwerk!

Eine sachgemäß vorgenommene Baumfällung durch die geschulten Experten von LG GARTENBAU

Ist ein Baum krank oder nicht mehr verkehrssicher, muss er fachgerecht gefällt werden. Als Garten- und Landschaftsbaubetrieb übernehmen wir die Baumfällung für Privathaushalte und öffentliche oder gewerbliche Auftraggeber. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die komplexe Aufgabe detailliert vor. Zusatzinformationen finden Sie darüber hinaus verlinkt und auch in den entsprechenden Infokästen. Ihre Fragen beantworten wir gerne persönlich. Anfragen und Fällaufträge nehmen wir telefonisch oder über die Kontaktmöglichkeiten dieser Website entgegen.

Die fachgerechte Baumfällung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe

Unser Fachbetrieb hat sich auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsbaus einen guten Namen erarbeitet. Zur Gartengestaltung, Objektpflege und für die Baumfällung setzen wir je nach Aufgabenstellung spezielle Gerüste und Arbeitsbühnen ein. Da wir über die notwendige Technik verfügen, umfasst unser Angebot die Bereiche Baumfällung sowie auch den Baum- und Gehölzschnitt.

Die Baumfällung liegt bei uns in guten Händen – wir verfügen über Technik und Know-how!

Bei der Baumfällung wird eine stabile Motorsäge auf der Seite angesetzt, auf die der Baum aufschlagen soll. Unser Fachpersonal schneidet mit einer drehzahlstarken Kettensäge zunächst eine Kerbe von etwa 45 Grad in den Stamm. Im Fachjargon spricht man hierbei vom sogenannten Fallkerb. Der Radius dieses Fallkerbs beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Baumes zirka 1/5 bis 1/3 des Stammdurchmessers. Die Kerbe bestimmt die Fallrichtung des Baumes und ist wesentlich, damit der Baum tatsächlich in die gewünschte Richtung kippt. Bevor mit der Fällung begonnen wird, ist es von großer Bedeutung, den korrekten Fallwinkel und die exakte Falllänge zu errechnen. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Baum beim Aufschlagen Schäden an Gebäuden oder Außenanlagen verursacht. Aus diesem Grunde ist es zu empfehlen, immer einen fachkundigen Gärtner mit der Aufgabe zu betrauen. Je dicker und größer ein Baum ist, desto erheblicher ist auch ein möglicher Schaden. Manchmal ist es auch angezeigt, den Baum vor der Fällung auszulichten und größere Äste zu entfernen. Auf diese Weise minimiert sich die Gefahr, die von der Baumfällung ausgeht.

Welche Arbeitsschritte bei einer Baumfällung vorgenommen werden in der Aufzählung:

  • Begutachtung: Um den Gesundheitszustand und die Verkehrssicherheit eines Baumes zu ermitteln, ist eine fachkundliche Begutachtung nötig. Zumeist wird ein Gutachten von einem Baumsachverständigen vorausgesetzt.
  • Genehmigung: Abhängig von aktuellen Vorschriften und Bestimmungen kann eine amtliche Fällgenehmigung notwendig sein. Fragen Sie hierzu gerne unsere Experten.
  • Sicherheit: Liegt eine Fällgenehmigung vor, erfolgt eine detaillierte Planung. Je nach Größe und Umfang des Baumes werden Werkzeuge und Sicherheitsausrüstungen bestimmt.
  • Arbeitstechnik: Vor Beginn der Fällarbeiten werden Methode und Ausrüstung festgelegt. Die Fallrichtung des Baumes wird berechnet, Motorsägen, Seiltechnik und Arbeitsbühnen bereitgestellt.
  • Absperrungen: Um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden, müssen einzelfallabhängig Warnschilder aufgestellt und Absperrungen eingerichtet werden. Dies betrifft vor allem Fällungen im öffentlichen Raum.
  • Entsorgung: Nach der Fällung wird gegebenenfalls der Baumstumpf ausgegraben und zusammen mit Ästen und Stamm abtransportiert und entsprechend den geltenden Umweltauflagen entsorgt.
Wir sind für Sie da!

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Profitieren Sie von unserer Expertise

Um eine Baumfällung vornehmen zu können, ist meist eine Genehmigung notwendig

Bei einer Baumfällung ist üblicherweise eine behördliche Genehmigung erforderlich. Als Entscheidungsgrundlage wird zumeist ein Fachgutachten mit entsprechender Empfehlung verlangt. Zertifizierte Baumgutachter bewerten Bäume auf ihre Verkehrssicherheit. Wird festgestellt, dass der Baum eine Gefahr darstellt, wird behördlicherseits eine Fällgenehmigung erteilt. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Zeiten, in denen die Baumfällung gestattet ist. Um die Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, sind Fällungen meist von März bis September untersagt. Liegt ein erhebliches Gefährdungspotential vor, so können unter Umständen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Beachten Sie deshalb bitte unbedingt die für Ihre Region geltenden Vorschriften und Verordnungen. Gerne machen sich unsere qualifizierten Fachleute direkt bei Ihnen vor Ort ein Bild davon, wie die Baumfällung vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie fachkompetent und informieren Sie über Ihre individuellen Lösungswege.

Umfassender Service für Gartenbesitzer

Mit Rat und Tat für Sie im Einsatz

Sie sollen sich in Ihrem Garten rundherum wohlfühlen. Für uns stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen im Zentrum. Von der ersten Idee bis zur fertigen Gartenanlage: Wir nutzen hochwertige Baustoffe und achten auf ökologische Unbedenklichkeit. Testen Sie uns: